![]() |
|||
|
|
|
|
![]() |
![]() |
ArtRgt zbV 200 (GerEinh) |
![]() |
![]() |
Das ArtRgt zbV 200 (GerEinh) |
![]() |
![]() |
Mit dem Befehl bei den Korps Verstärkungsartillerie einzurichten wurde auch die Grundlage für das Aufstellen der Stab/StBttr ArtRgt zbV 200 geschaffen. So richtig mit Leben erfüllt wurde das Regiment erst, als die Hallen für die Unterbringung der Fahrzeuge und Gerätschaften 1968 erstellt waren. Allerdings hat das Feldartilleriebataillon 210 schon von Anfang an auch Reservisten geschult. So wurden von 1962 bis 1972 bereits
in Silber 10 Diese Zahlen zeigen, wie rege der Auftrag zur Ausbildung umgesetzt wurde. Grundsätzliches Das Friedenspersonal derStab/StBttr ArtRgt zbV 200 bestand aus
und als zivile Mitarbeiter
Die Stärke im Einsatz war festgelegt mit: 19 Offizieren, 54 Unteroffizieren und 100 Mannschaftsdienstgraden, also 173 Soldaten (19/54/100/ 173), dazu einem Sicherheitszuschlag von 2 Offizieren, 4 Unteroffizieren und 11 Mannschaftsdienstgraden.
Gliederung Stab und Stabsbatterie Rgt zbV 200 nach oben Stellung des Kommandeurs Unterstellung des ArtRgt zbV 200 Einsatzmöglichkeiten Stab/StBttr ArtRgt zbV 200 Nach den Einsatzgrundsätzen konnte die St/StBttr zbV 200 eingesetzt werden 1. Zur Führung von Verstärkungsartillerie Dazu wurde sie meist dem Divisionsartillerieführer (DivArtFhr) einer Division unterstellt. 2. Zur Führung der zugeteilten Artillerie einer Division, Dann wurde die St/StBttr der Division unterstellt. Der Kdr des ArtRgt zbV 200 nahm die Aufgaben eines DivArtFhr wahr. Bei Wahrnehmung dieses Auftrages richtete die Stab/StBttr Art Rgt zbV 200 beim Divisionsgefechtsstand Haupt (DivGefStd) (H) in der Feuerunterstützungszentrale (FUZ) die Zelle Artillerie (ZArt) ein. 3. Zur Führung bei einer Brigade: |
![]() |
![]() |
Gefechtsstand beim Einsatz zur Führung von Verstärkungsartillerie |
![]() |
||||||||
|
![]() |
||||
|
![]() |
![]() |
GefStd beim Einsatz als Stab Divisionsartillerie |
![]() |
||||
|
![]() |
||||||||
|
![]() |
|||||
|
![]() |
![]() |
Mit Beginn der 1970er Jahre bis zur Auflösung des ArtRgt zbV 200 und der Bataillone FArtBtl 220 und FArtBtl 230 wurden die Angehörigen häufig zu Übungen und MobÜbungen herangezogen. Jeder Einberufung gingen mehrere “Dienstliche Veranstaltungen” - oft von Freitag bis Samstag - voraus. In vielen Fällen wurde von Philippsburg in den Einsatzraum der späteren Wehrübung verlegt. Im Gedächtnis wird vielen Teilnehmern noch die Geländebesichtigung zusammen mit Teilen des Stabes ArtRgt 10 sein. Bei einer Geländebeurteilung im deutsch-österreichisch-tschechischen-Dreiländereck viel auch, mit Blick auf die tschechische Grenze, der besorgniserregende Satz, der viele Kameraden zum Nachdenken veranlasste: “Über diese Grenze gibt es viele vorbereitete Wege und Waldschneisen. Die können schneller da sein, als wir annehmen!”. Die Geschichte ist zum Glück anders verlaufen. Nachstehend ein stark gekürzter Auszug über die geplanten und durchgeführten Schulungen, Übungen und Planspiele 1974 Seminar für Offiziere des ArtRgt zbV 200 Zum Seminar vom 4. bis 5. Oktober 1974 wurden alle Offiziere des Regiments - St/StBttr zbV 200, FArtBtl 220 und FArtBtl 230 - zugezogen. Die Veranstaltung erstreckte sich laut Plan im ersten Teil über
Der zweite Teil des Seminars befasste sich mit der Planübung “ ROTER MILAN “ mit dem Inhalt:
Die Verantwortlichen des Artilleriekommandos 2 haben sich sehr viel Mühe bei der Durchführung des Seminars gegeben. Die Hauptlast der Planübung lag aber beim FArtBtl 210. Die Teilnehmer nahmen von der durch OTL Colditz vorbereiteten und durchgeführten Planübung viel Wissen und Sicherheit mit nach Hause. Im Wesentlichen wurde dabei eingegangen auf:
Führungsvorgang mit 1976 Der Ausbildungsplan für 1976 sah vor:
1977 Für 1977 waren geplant:
06./07.05.77 Planübung “ ROTER PANDUR “ mit Geländebesprechung beim FArtBtl 210 IV. Quartal 1977 mehrtätige Geländebesprechung im niederbayerischen Raum für Kdr, stv. Kdr, Chefs und einzelne Funktionsdienstgrade In Abänderung zu den geplanten Vorhaben fand anstelle der Planübung “ ROTER PANDUR “ ein Wochenendlehrgang statt mit den Themen Bei der Heeresübung “ Schwarzer Adler “ war das FArtBtl 230 anfänglich der 4. JgDiv unterstellt. Im weiteren Verlauf wechselte die Unterstellung zur LLBrig 25. Es hatte dabei die Aufgabe
Mit der sich schnell ändernden Lage und den dadurch rasch wechselnden Kampfarten wurde die Führung laufend neu zur Beurteilung der Lage, zur Entschlussfassung und Befehlsgebung gezwungen. Das Bataillon nahm an der Heeresübung ohne Volltruppe teil. Die Batterieoffiziere und Vorkommandos waren dennoch gehalten, die Feuerstellungen zu erkunden und die Stellung der Geschütze zu skizzieren. Über die Chefs wurden die Unterlagen an das Btl weitergegeben. Der über mehre Tage und Nächte durchgehende Übungsverlauf bei nasskaltem Wetter verlangte von jedem ungewohnt hohe körperliche Anstrengungen. Die häufigen Stellungswechsel ließen die Übenden zu keiner Ruhe kommen. Es war eine Lage, wie sie jederzeit ähnlich im V-Fall erwartet werden müsste. Das eingesetzte FArtBtl 230 hat die Aufgabe mit Bravour gelöst und neue Erkenntnisse gesammelt in Hinblick auf Die Führung des Feuerkampfes Damit war die Übung ein voller Erfolg. Über Orte wie “Markt Bibart” oder das “Bad Windsheimer Becken” wurde lange noch nach der Übung gesprochen. Höhepunkt aller Anstrengungen 1977 stellte die vom 05. September 1977 bis 16. September 1977 durchgeführte MobÜbung des FArtBtl 220 am TrÜbPl Baumholder dar. Schwerpunkt der MobÜbung war das BtlSchulgefechtsSchießen, wobei durch das Btl 18 Feuerzusammenfassungen ausgelöst, Das Btl wurde bei dieser Übung den Anforderungen der artilleristischen Feuerverstärkung voll gerecht. Der damalige ArKo, Brigadegeneral Vogel, war zeitweise vom Übungsverlauf begeistert Übrigens hatte bei dieser Übung OTL Laqua, wie im Mobilmachungsfall eingeplant, als Kdr vom FArtBtl 210 zum FArtBtl 220 gewechselt. Bei Vorbereitung und Durchführung der MobÜbung war aktives Rahmenpersonal aus dem FArtBtl 210 im Verhältnis wie im V-Fall mit eingesetzt, um zu unterstützen und die Sicherheit bei den Ausbildungsvorhaben zu gewährleisten. Bei allen artilleristischen Aufgaben wurde der weitaus überwiegende Teil von den Reservisten erledigt. 1978 Für 1978 waren folgende Übungsvorhaben festgelegt: |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
![]() |
![]() |
Die Jahre bis zur Auflösung Die folgenden Jahre verliefen übungsmäßig ziemlich gleich oder ähnlich den zuvor aufgezeigten. Das Regiment nahm immer wieder mit Erfolg an Großübungen teil. Auf diese Einsätze bereitete man sich weiterhin intensiv vor. Neuerungen wurden in dienstlichen Veranstaltungen an die Wehrübenden weitergegeben. Von den verantwortlich eingeplanten Reservisten wurden auch fleißig Lehrgänge an Schulen besucht. Zwei Termine sollen hier noch aufgezeigt werden. 1984 die Gefechtsübung “ FLINKER IGEL “ und 1986 der Befehl für die Übergabe der Stab/StBttr ArtRgt zbV 200 an die 1. LLDiv zur Umgliederung und Weiterführung als Stab/StBttr 1. LLDiv. Bei der Übung FLINKER IGEL (11. bis 22.09.1984) wurde vom Regiment wiederum alles abverlangt. Die Führung hatte sich artilleristisch ständig auf neue Situationen einzurichten. Viele Stellungswechsel mussten durchgeführt werden. Übungsschwerpunkte waren auch der Aufbau und die sichere Unterhaltung der FmVerbindungen. Das Betreiben von Feldpost wurde zum ersten Mal im Regiment durchgespielt. Dazu wurden Umschläge wie Anlage 1 verteilt. Natürlich haben bei so kurzen Übungen in der Regel nur wenige Kameraden Zeit gefunden, Briefe zu schreiben. Das “Neue” wollte aber einfach mal getestet werden. Die S1Grp musste sämtliche Papiere aller teilnehmenden Soldaten während der Übung mit den ganzen Stellungswechseln bearbeiten und fertigstellen. Auch dies wurde korrekt erledigt, wie die ganze Übung ein voller Erfolg war. Viele erinnern sich noch an des “Zeckengespenst”. In diesen Jahren wurde die Gefahr, die von Zecken ausgeht, erstmals so richtig bewusst. Belehrungen waren erfolgt und natürlich wurden auch einige Soldaten gebissen. Zwei Krankenhauseinweisungen zur kurzfristigen Überwachung auf Grund von Entzündungen sind noch im Gedächtnis. Eine der schmerzlichsten Stunden des Regiments war die Übergabe an den stv DivKdr 1. LLDiv, BrigGen Uhle-Wettler. Im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung wurde am 26. Mai 1986 in Großengstingen das Kommando übergeben. Das neue Regiment, jetzt “ LLArtRgt 9 “, hatte einen so hervorragenden Start von Anfang an, weil es als intakte und eingespielte Einheit übernommen werden konnte. |
![]() |
![]() |
In den ganzen Jahren, in denen das Regiment unterwegs war hat sich auch viel Kurioses und Angenehmes ereignet. Hier nur ein Beispiel: Große Aufgabe für das FArtBtl 210 nach oben In den ganzen Jahren hat das FArtBtl 210 als “Keimzelle für das Regiment” hervorragende Arbeit geleistet. Man muss sich nur vorstellen, dass hin und wieder die Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Stabsbatterie und der Bataillone 220 und 230 in die Salm-Kaserne geradezu einfielen. In die Gemeinschaftsräume hat dann zu manchen Zeiten “keine Maus mehr reingepasst”. Das Bataillon 210 musste neben dem normalen Dienst auch noch für die Reservisten da sein. Da war die Einschleusung mit teilweisem Kleidertausch in der Kleiderkammer, Truppenärztlicher Befragung, Truppenausweise und Militär-Führerscheine waren auszugeben, Räumlichkeiten mussten bereitgestellt und zugewiesen werden, die Fahrzeuge und Geräte waren zu übergeben und noch viel mehr war zu bewältigen. Auch waren für jeden einzelnen Soldaten Dienstzeitbescheinigungen auszustellen, die Personalkarteikarten für die Kreiswehrersatzämter zu vervollständigen und und ...... Am Ende der Übung musste dann wieder alles überprüft und zurückgenommen werden. Schadhafte Teile, waren zur Reparatur zu geben. Die häufigen Treffen bei den dienstlichen Veranstaltungen, Besprechungen und Übungen, das gute Zusammenarbeiten auf allen Ebenen innerhalb des Regiments und mit den Angehörigen des Bataillons 210, hat zu dem hervorragenden Klima geführt, das die Übungen immer wieder zu einem Erfolg werden ließ. Natürlich sind auch die Kameradschaftsabende nie zu kurz gekommen. Auch bei größter zeitlicher Enge wurden bei Beginn und/oder am Ende der Treffen Gelegenheiten gefunden, für ein gemütliches Beisammensein. Schon früh hat der Zusammenhalt dazu geführt, dass eine Regimentskameradschaft gegründet wurde, die für die Kameraden zur militärischen Heimat werden sollte. Gründung der VAF AR 200 - Regimentskameradschaft Am 2. April 1976 wurde in Philippsburg mit Unterstützung durch das FArtBtl 210 in einer Gründungsversammlung, an der 28 Gründungsmitglieder teilnahmen, die Vereinigung VAF AR 200 ins Leben gerufen. Major d.R. Trackis hatte am Ende der “GROSSEN ROCHADE” die Anregung gegeben, eine Regimentskameradschaft zu gründen. Dass im Vereinsnamen auch das Fallschirmartilleriebataillon 265 geführt wurde, macht deutlich, wie stark der Anteil dieser Reservisten im Regiment war. Zu den Gründungsmitgliedern zählte auch der aktive Kommandeur des FArtBtl 210, OTL Brookmann. Es war keine Frage, dass auch sein Stellvertreter, OTL Colditz, umgehend der Kameradschaft beitrat. Der Artilleriekommandeur, Brigadegeneral Vogel, und sein S3-Stabsoffizier, OTL Blätterbauer, begrüßten ausdrücklich die Vereinigung und deren Ziele. Der Regimentskommandeur des ArtRgt zbV 200, Major Dr. Christoph Storm, setzte einen Preis für denjenigen aus, der ein Vereinsabzeichen entwarf, das durch die Kameraden angenommen wurde. Fw Göringer hat daraufhin innerhalb kürzester Zeit vier fix und fertig ausgearbeitete Entwürfe vorgelegt. Man musste sich nur noch für ein Abzeichen entscheiden. Die Überschrift “VAF AR 200” war den Kameraden so wichtig, dass man in Kauf nahm, den heraldischen Anforderungen nicht ganz zu entsprechen. Die aufgelegten 100 Stück waren innerhalb kürzester Zeit vergriffen. Das Abzeichen des Regiments war eines der ersten in der Bundeswehr. Nachstehend die Satzung der Kameradschaft |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
VAF AR 200 S a t z u n g beschlossen in der Gründungsversammlung am 2. April 1976 zurück § 1 Name und Sitz § 2 Zweck Die “Vereinigung der Angehörigen und Freunde des Artillerieregiments zbV 200 und des ehemaligen Fallschirmartilleriebataillons 265 - VAF AR 200“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke in Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953, und zwar insbesondere durch a) aus- und weiterbildende sowie sportliche Veranstaltungen, b) Öffentlichkeitsarbeit, um auch in der zivilen Öffentlichkeit Verständnis für die aktuellen Probleme der Landesverteidigung zu wecken (Probleme der Landesverteidigung im Bündnis; Armee in der parlamentarischen Demokratie; Bundeswehr in Staat und Gesellschaft; Sicherheit als öffentliche Aufgabe; Innere Führung) und c) Unterstützung, soweit es die Möglichkeiten der Vereinigung zulassen, der Mitglieder und deren Angehörigen in schwierigen Lebenslagen und Notfällen. § 3 Eintritt Mitglieder können einzelne Personen werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben, über deren Annahme der Vorstand durch eine schriftliche Mitteilung entscheidet. Jede Bewerbung und jede neue Mitgliederschaft werden der nächstfolgenden Mitgliederversammlung mitgeteilt. § 4 Mitgliedschaft und Ausscheiden Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jeweils zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Kalenderjahres mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dem Betroffenen ist auf Antrag Gelegenheit zu geben, gegen den Vorstandsbescheid Widerspruch einlegen zu können bei einem gesonderten Ausschuss, der aus Mitgliedern zu bilden ist, die nicht dem Vorstand angehören. Hält der Ausschuss den Widerspruch für begründet, legt er die Angelegenheit der nächstfolgenden Mitgliederversammlung zur Entscheidung vor. Bis zu dieser Entscheidung ruht die Mitgliedschaft. Weitere Einzelheiten des Verfahrens sind in der Geschäftsordnung zu regeln. § 5 Beiträge Über Höhe und Fälligkeit der Geldbeträge (Mitgliedschaftsbeitrag) beschließt auf Vorschlag des Vorstandes die ordentliche Jahresversammlung der Mitglieder. § 6 Organe und Einrichtungen Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung. Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können zusätzliche organisatorische Einrichtungen, z.B. Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden. § 7 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Vorstand wird jeweils für die Dauer von drei Jahren gewählt. Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von Ihnen kann den Verein allein vertreten. Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. § 8 Mitgliederversammlung Die in jedem Jahr einmal stattfindende Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, sofern eine Wahl anliegt, vgl. § 7- und über Satzungsänderungen. Die Mitgliederversammlung ist bei Anwesenheit von einem Drittel der Mitglieder beschlussfähig. Satzungsänderungen können von der Mitgliederversammlung mit zwei Dritteln der Stimmen der Anwesenden beschlossen werden. Das Stimmrecht kann durch schriftliche Erklärung auf ein anders Mitglied übertragen werden. Über die jeweilige Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und vom Schriftführer oder einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen. § 10 Vermögen Auflösung a) Etwaige Einnahmen und Gewinne dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Die Mitglieder erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufhebung oder Auflösung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. b) Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. c) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten Sacheinlagen übersteigt, an eine vom zuständigen Artilleriekommando mit Einwilligung des zuständigen Finanzamtes zu bestimmende Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat. d) Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Die Versammlung beschließt auch über die Art der Liquidation und die Verwertung des verbleibenden Vermögens im oben angeführten Sinne. Philippsburg, am 2. April 1976 (gez. Dr. Storm) Vorsitzender VORSTAND Vorsitzender. Major d.R. Dr. Peter-Christoph Storm VORSTANDSREFERENTEN |
||||||||||
Dieter Zimmer |
||||||||||
Anlage |
||||||||||