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Auch das macht Philippsburg aus |
Für unsere Garnisonsstadt Philippsburg war neben den Soldaten seit den frühen 70er Jahren die Ansiedlung des Atomkraftwerkes von großer Bedeutung. Über das „Aus“ der Kernkraft in Deutschland wird in den Medien viel berichtet. Dieses Thema ist auch nicht Gegenstand unseres Berichts. Wir möchten über die weitere Verwendung des ehemaligen Kasernengeländes berichten. Für Philippsburg sehr zum Vorteil ist die durch rege Tätigkeit der Stadt geschaffene Lage, dass durch die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes auf dem Gelände der ehemaligen Salmkaserne mit alternativer Energiegewinnung Philippsburg als „Energiestandort“ erhalten bleibt. Im Wochenblatt Nr. 34 vom 22.8. 2012 und im Stadtanzeiger Nr. 31 vom 2. August 2012 wird über die weitere Verwendung des Kasernengeländes berichtet. Nachfolgend stehen beide Artikel. Zum besseren Lesen sind die Texte nochmals aufgeführt. Danach: Stimmungsbilder von den “rauchenden Türmen” des Kernkraftwerkes. |
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Fortsetzung Stadtanzeiger |
Textl. Wiedergabe der Bekanntmachung |
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Nummer 31 Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplans „Ehemalige Salmkaserne“ in Philippsburg ….. Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg hat in seiner Sitzung am 24.07.2012 die Aufstellung eines Bebauungsplans "Ehemalige Salmkaserne" in Philippsburg gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB für die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebiets auf dem nördlichen Teil des ehemaligen Kasernenareals beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen, nach § 3 Abs. 1 BauGB, die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Bebauungsplanverfahren zu beteiligen. Außerdem hat der Gemeinderat in dieser Sitzung beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Ehemalige Salm-Kaserne - Rohrstücker" vom 20.04.2010 aufzuheben. Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbe- und Industriegebiets auf dem nördlichen Teil des ehemaligen Kasernenareals. Das Planungsgebiet liegt am südlichen Ortsrand der Stadt Philippsburg. Es wird im Norden durch die Kasernenstraße, im Osten durch einen Feldweg (Flurstück 835), im Süden durch das Grundstück der Firma RFL und im Westen durch den Oberfeldweg begrenzt. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 12 ha und beinhaltet die Flurstücke Nr. 780, 780/1 der Gemarkung Philippsburg. Die genaue zeichnerische Abgrenzung des Geltungsbereichs ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt. Siehe Plan im Bild des Originals Der Abgrenzungsplan und das grundsätzliche städtebauliche Konzept für den Bebauungsplan mit Begründung liegen in der Zeit vom 10.08. bis 10.09.2012 bei der Stadtverwaltung Philippsburg, Stadtbauamt, Rote-Tor-Straße 6-10, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung Philippsburg abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Philippsburg, den 02.08.2012 Stefan Martus |
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Solche Bilder werden in Erinnerung bleiben |
Bilder, die für sich sprechen |
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Bilder: Willi Leidner |
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